Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 20 «Camping Seerose»
28. Jan 2026
Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Planauflage: Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 20 «Camping Seerose» mit Ausnahme für die Beseitigung einer Hecke (bereits beseitigt) im koordinierten Verfahren (KoG)
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28.01.2026 bis 02.03.2026, in der Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Moosseedorf unter www.moosseedorf.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Moosseedorf, den 27.01.2026
Der Gemeinderat
