Sie möchten einen öffentlichen Anlass durchführen und dabei Speisen und Getränke ausgeben? Das Regierungsstatthalteramt erteilt Ihnen die Bewilligung.
Das Gesuchsfomular können Sie auf der Homepage des Regierungsstatthalteramtes ausdrucken und ausgefüllt bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Auf der Homepage des Regierungsstatthalteramts finden dort auch das Gesuchsformular für eine Überzeitbewilligung.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.