Corona-Virus

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen der Gemeinde Moosseedorf zum Coronavirus.

Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung bei geschlossenem Schalter

25.06.2021 - Öffnungszeiten der Verwaltung ab 28. Juni 2021

Dank den sinkenden Corona-Ansteckungszahlen gelten ab Montag, 28. Juni 2021 folgende Öffnungszeiten für die Gemeindeverwaltung:

Montag 08.00-11.30 Uhr 14.00-17.00 Uhr
Dienstag 07.30-11.30 Uhr 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch 08.00-11.30 Uhr 14.00-17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen 14.00-17.00
Freitag 08.00-15.00 Uhr

Der Gemeinderat beobachtet die Situation laufend und passt, wenn erforderlich, die Massnahmen auf die aktuellen Gegebenheiten an.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung

01.06.2021 - Corona und Sozialhilfe

Haben Sie Probleme wegen Corona?

Hier finden Sie eine Broschüre der Stadt zum Sozialhilfebezug infolge Corona. Bei Fragen hilft Ihnen den Sozialdienst Münchenbuchsee, Fellenbergstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee, 031 868 38 38, Mail, gerne weiter.

Die Broschüre ist unter folgendem Link in vielen Sprachen erhältlich.

04.01.2021 - COVID-19-Impfkampagne

Demnächst beginnt der Kanton Bern mit den COVID-19-Impfungen.

Ab dem 8. Januar kann sich die Bevölkerung online oder telefonisch registrieren und für eine Impfung anmelden. Ab dem 11. Januar werden fünf kantonale Impfzentren in Betrieb sein und bis Ende Januar deren insgesamt neun. Zudem sind ab Mitte Januar mobile Teams im Einsatz, um in Heimen und später nicht mobile Personen zu impfen. Die Verantwortung für die COVID-19-Impfkampagne liegt bei der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Informationen zur Impfung finden Sie auf den Merkblättern und aktuelle Angaben werden laufend unter www.be.ch/corona-impfung aufgeschaltet.

Informationen zur COVID-19-Impfung
Wie lasse ich mich impfen?
Nutzungsbedingungen Digitale Lösung COVID-19 Impfung VacMe

01.12.2020 - Besser, man weiss gleich Bescheid

Heute startet der Kanton Bern eine Videokampagne, um die Bevölkerung dazu zu ermuntern, sich auch bei geringen und schwachen Erkältungs- und Grippesymptomen unverzüglich auf das Coronavirus testen zu lassen.

Dabei setzt der Kanton auf eine aus dem Leben gegriffene Analogie mit der vermeintlichen «Liebe auf den ersten Blick» und lässt zur Erkenntnis kommen, dass es Situationen gibt, in denen man besser gleich Bescheid weiss. Dies trifft beim Coronavirus ganz besonders zu. Wenn möglichst alle Personen mit Symptomen Gewissheit darüber haben, ob sie mit dem Coronavirus infiziert und für Ihre Umgebung ansteckend sind oder nicht, kann die Verbreitung des Virus deutlich verlangsamt werden. Das Video zur Kampagne ist hier aufgeschaltet.

Die ganze Medienmitteilung des Kantons Bern finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern.

19.10.2020 - Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 20. Oktober 2020

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen gelten ab sofort folgende Öffnungszeiten für die Gemeindeverwaltung:

Montag: 08.00-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Dienstag: 07.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: ganzer Tag geschlossen

Freitag: 08.00-15.00 Uhr durchgehend

Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, sämtliche Bescheinigungen, Abfallmarken, Plastiksammelsäcke (nur bis 5 Stück), etc. können wiederum nach telefonischer Bestellung mit Rechnung per Post zugesendet.

Bitte besuchen Sie die Gemeindeverwaltung nur in Notfällen, welche nicht telefonisch oder per Mail erledigt werden können.

Der Gemeinderat beobachtet die Situation laufend und passt, wenn erforderlich, die Massnahmen auf die aktuellen Gegebenheiten an.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung

09.10.2020 - Maskenpflicht auf der Gemeindeverwaltung

Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen

Aufgrund der vom Regierungsrat beschlossenen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus gilt ab Montag, 12. Oktober 2020 auf der Gemeindeverwaltung Moosseedorf für alle Besucher eine Maskenpflicht.

Wir bitten um Einhaltung der neuen Regeln.

Die Gemeindeverwaltung

15.09.2020 - Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schule und Betreuungsangeboten der Gemeinde Moosseedorf

Hinweise für Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen

Merkblatt

05.06.2020 - Wiedereröffnung rekja

Unter Einhaltung der Hygienemassnahmen öffnen die rekja-Fachstellen ab 10. Juni 2020 wieder.

Hier finden Sie weitere Informationen.

08.05.2020 - Öffnungszeiten der Verwaltung ab 11. Mai 2020

Die Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffnet ab Montag, 11. Mai 2020 bis auf weiteres während folgenden Zeiten:

Montag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag: 07.30 bis 11.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: Vormittag geschlossen, 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, sämtliche Bescheinigungen, Abfallmarken, Plastiksammelsäcke (nur bis 5 Stück), etc. werden wie bis anhin nach telefonischer Bestellung mit Rechnung per Post zugesendet.

Bitte besuchen Sie die Gemeindeverwaltung nur in Notfällen, welche nicht telefonisch oder per Mail erledigt werden können.

Der Gemeinderat beobachtet die Situation laufend und passt, wenn erforderlich, die Massnahmen auf die aktuellen Gegebenheiten an.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung

05.05.2020 - Rücknahme Tageskarten

Aufgrund der besonderen Lage, können Tageskartenreservationen mit Datum bis und mit 31. Mai 2020 kostenlos storniert werden.

Zudem erstattet die Gemeindeverwaltung die Kosten für bereits abgeholte und nicht verwendete Tageskarten mit Gültigkeit bis und mit 31. Mai 2020 zurück. Ab dem 1. Juni 2020 gibt es keine Rückerstatttungsmöglickeiten mehr.

Die Tageskarte muss vor dem Verwendungsdatum der Gemeindeverwaltung zurückgesendet werden, damit die Kosten rückerstattet werden. Bitte senden Sie die Tageskarte sowie Angaben zu Ihren Personalien, Ihrer Adresse und Ihrer Kontoverbindung per Post an: Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf oder werfen Sie die Tageskarten zusammen mit den erforderlichen Angaben für die Rückerstattung in den Briefkasten vor der Verwaltung.

Um die Kontakte zu reduzieren, bitten wir Sie, die Tageskarten nicht persönlich am Schalter zurückzugeben. Besten Dank!

02.05.2020 - Wiederaufnahme des Schulbetriebs und der Tagesschulbetreuung

Nach 6 Wochen Fernunterricht und Notbetreuung dürfen wir die Kinder ab Montag, 11. Mai 2020 wieder an der Schule begrüssen.

Liebe Eltern

Nach 6 Wochen Fernunterricht und Notbetreuung dürfen wir Ihre Kinder ab Montag, 11. Mai 2020 wieder an unserer Schule begrüssen. Wir freuen, dass im Schulhaus wieder Leben und etwas Normalität einkehren wird. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und der Tagesschulbetreuung hat der Kanton ein Schutzkonzept herausgegeben, an welchem wir uns orientieren.

Am 11. und 12. Mai 2020 werden die Kinder und Jugendlichen nur in Halbklassen an zwei Halbtagen die Schule besuchen. Den Zeitplan dazu erhalten Sie von der Klassenlehrperson. Die Tagesschule bietet ergänzend dazu Betreuung an. Dafür müssen die Kinder aber bis am Freitag, 8. Mai per Mail oder telefonisch angemeldet werden.

Ab Mittwoch, 13. Mai 2020 findet dann wieder normaler Unterricht gemäss Stundenplan statt. Auch der Tagesschulbetrieb läuft wieder normal, die Kinder gelten als angemeldet wie vor der Schulschliessung.

Gesundheitsschutzmassnahmen
Schule und Tagesschule werden alles daran setzen, um für alle eine möglichst gute und sichere Situation zu schaffen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und werden mit den Kindern und Jugendlichen die Gesundheitsschutzmassnahmen wie Händewaschen üben und umsetzen.
In den Schulzimmern werden wir die Pulte möglichst weit auseinander platzieren und zusätzliche Räume benutzen. Am Morgen und nach dem Mittag gibt keine fixe Startzeit, sondern eine Einlaufzeit für die Kinder und Jugendlichen. Die grosse Pause erfolgt nach Klassen gestaffelt.
In der Tagesschule werden wir mehr Platz schaffen, indem die grösseren Kinder an einem anderen Ort essen und wir nach Möglichkeit viel draussen an der frischen Luft sein werden. Sowohl bei der Essenszubereitung wie auch bei der Essensausgabe werden wir mit speziellen Massnahmen sehr auf die Hygiene achten. Weiter werden wir berücksichtigen, dass es nicht eine zu starke Vermischung zwischen den verschiedenen Altersgruppen gibt.
Heikle Orte wie Sanitäranlagen, Türfallen, Handläufe etc. werden mehrmals täglich fachgerecht gereinigt. Wir achten darauf, die Räume regelmässig ausgiebig zu lüften.
Die Erwachsenen müssen untereinander sowie zu den Kindern und Jugendlichen den Abstand einhalten, soweit dies möglich ist. Dies gilt ebenfalls für die grösseren Kinder ab der 4. Klasse. Die jüngeren Kinder bis und mit der 3. Klasse sollen sich untereinander möglichst normal bewegen können. Aber auch sie sollen wie alle anderen den direkten Körperkontakt vermeiden.
Wenn Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt, muss es zuhause bleiben. Bitte informieren Sie umgehend die Klassenlehrperson.

Besonders gefährdete Personen
Ab dem 11. Mai 2020 gilt wieder die obligatorische Schulpflicht.
Wenn Ihr Kind oder jemand aus Ihrem Haushalt zu den besonders gefährdeten Personen gehört und Sie Bedenken haben, das Kind in die Schule zu schicken, dann nehmen Sie bitte mit der Schulleitung Kontakt auf.

Weitere Schutzmassnahmen
Da die Erwachsenen bei der Verbreitung des Covid-19-Virus eine viel stärkere Rolle spielen, sollen die Eltern das Schulareal meiden und auch ihre Kinder möglichst nicht in die Schule fahren oder bringen, wo immer das verantwortbar ist. Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit einer Lehrperson, Schulleitung oder der Tagesschule wünschen, dann nehmen Sie bitte vorgängig telefonisch Kontakt auf.
Da der Bundesrat weiterhin keine grösseren Menschenansammlungen erlaubt und die Schulklassen nicht die öffentlichen Verkehrsmittel benützen dürfen, sind alle besonderen Anlässe wie Elternabende, Schulfest, Landschulwochen, Modi-Giele-Morgen bis zu den Sommerferien abgesagt.

Wenn wir alle gemeinsam verantwortungsvoll mit der neuen Situation umgehen, wird uns ein guter Start gelingen. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Michael Läderach, 031 850 10 85, schulleitung@moosseedorf.ch
Hedy Gerber, 031 850 10 75, schulleitung@moosseedorf.ch
Franziska Frauchiger, 031 850 10 77, tagesschule@moosseedorf.ch

28.04.2020 - Verschiebung Gemeindeversammlung

Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gemeinderat entschieden, die für den 18. Juni 2020 angesetzte Gemeindeversammlung zu verschieben. Das Ersatzdatum wurde auf Donnerstag, 20. August 2020, im Kirchgemeindehaus Moosseedorf, festgelegt, sofern es die Situation dann zulässt.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeinderat Moosseedorf

28.04.2020 - Vorinfo Eröffnung Strandbad Moossee

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) kann die Eröffnung des Strandbads Mitte Mai nicht wie geplant stattfinden.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein genaues Eröffnungs-Datum genannt werden. Wir warten auf die Vorgaben des Bundesrates und werden zu gegebener Zeit entscheiden.
Wir appellieren an alle Strandbadbesucher, regelmässig die News auf unserer Homepage zu konsultieren.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Bauabteilung Moosseedorf

20.04.2020 - Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 27.04.2020

Die Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffnet ab Montag, 27. April 2020 bis auf weiteres während folgenden Zeiten:

Montag: 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00-17.00 Uhr

Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, sämtliche Bescheinigungen, Abfallmarken, Plastiksammelsäcke (nur bis 5 Stück), etc. werden wie bis anhin nach telefonischer Bestellung mit Rechnung per Post zugesendet.

Bitte besuchen Sie die Gemeindeverwaltung nur in Notfällen, welche nicht telefonisch oder per Mail erledigt werden können.

Der Gemeinderat beobachtet die Situation laufend und passt, wenn erforderlich, die Massnahmen auf die aktuellen Gegebenheiten an.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung

09.04.2020 - Beratungsangebote für Kinder, Erwachsene und Familien

Die Corona-Krise stellt viele Menschen vor besondere Herausforderungen. Droht der Druck in Familien oder Paarbeziehungen zu gross zu werden, stehen im Kanton Bern vielfältige Beratungs- und Hilfsangebote von kantonalen und privaten Fachstellen bereit.

Je länger die Corona-Krise dauert, desto mehr wird eine Zunahme häuslicher Gewalt und der Gefährdung von Kindern befürchtet. Der Aufruf zu Hause zu bleiben und geschlossene Schulen setzen viele Familien unter Druck. Wirtschaftliche Unsicherheit, enge Wohnverhältnisse, erhöhter Konsum von Alkohol und anderer Substanzen sowie besondere Bedürfnisse von Kindern sind weitere Stressfaktoren.

Die Institutionen und Beratungsstellen der Berner Kantonsverwaltung sind darauf vorbereitet und bieten ihre Dienstleistungen auch unter den aktuell erschwerten Rahmenbedingungen an. Viele staatliche und private Beratungs- und Hilfsangebote sowie die Kirchen sind für die besondere Situation sensibilisiert und können ebenfalls Unterstützung bieten. Die beigelegte Liste verschafft einen Überblick über die wichtigsten Angebote. Viele davon sind auch über Ostern und während der Ferien zugänglich.

Liste der Beratungsstellen und Hilfsangebot

09.04.2020 - Notbetreuung während den KW 17 und 18 vom 20. April bis am 1. Mai 2020

Der Bundesrat hat die die aktuellen Massnahmen bis am 26. April verlängert und eine erste Lockerung der Massnahmen ab Ende Monat angekündigt. Ob diese den Schul- und Tagesschulbetrieb sowie den Kitabetrieb betreffen werden, wissen wir noch nicht. Deshalb verlängern wir die Notbetreuung in der Gemeinde Moosseedorf vorerst bis am 1. Mai 2020.

Diese Notbetreuung muss durch die Eltern mittels Bestätigung durch den Arbeitgeber beantragt und begründet werden oder in Absprache mit dem Sozialdienst erfolgen.

Die Formulare dazu finden Sie hier auf der Homepage:

02.04.2020 - Kontrollgänge zur Umsetzung der BAG-Vorschriften

Strandbad Moossee bis Plattform Besucherlenkung

Der Gemeinderat Moosseedorf hat an die Securitas AG den Auftrag erteilt, bis auf weiteres die neuralgischen Punkten (Strandbad Moossee, Park am See, Besucherlenkung) hinsichtlich Einhaltung der BAG-Weisungen zu kontrollieren. Ein allfälliges Nichteinhaltungen der BAG-Weisungen wird beanstandet.

Wir danken der Bevölkerung für Ihr Verständnis und das Einhalten der Vorschriften.

Gemeinderat Moosseedorf

02.04.2020 - dureschnufe

Das Coronavirus breitet sich in Europa rasant aus. Um die Krankheit einzudämmen, müssen Verdachtsfälle möglichst früh identifiziert werden.

Zu diesem Zweck haben junge Forscherinnen und Forscher eine Daten-Plattform kreiert. Sie soll es ermöglichen, Informationen über Covid-19 direkt aus der Bevölkerung zusammenzutragen. In kürzester Zeit soll so eine regionale Karte der potenziellen Gefahrenherde entstehen.

Auf der Webseite www.covidtracker.ch können potenziell infizierte, aber auch nicht infizierte Menschen aus der ganzen Schweiz ihren Wohnort (PLZ) sowie eine Selbsteinschätzung ihrer Gesundheitssituation erfassen. Die Daten werden anonym erfasst, erlauben aber eine lokal differenzierte Aussage über mögliche Infektionsherde.

Je mehr Menschen an dieser Kampagne teilnehmen, desto präziser werden Aussagen zur Ausbreitung von Covid-19 in der Schweiz. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern bittet die Bevölkerung daher, an der Kampagne mitzumachen und auch älteren Menschen zu helfen, das Formular auszufüllen.

Hier finden Sie die ganze Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern.

25.03.2020 - Gemeindeverwaltung geschlossen

Zur Umsetzung der vom Bundesrat verordneten Schutzmassnahmen bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen.

Die Gemeindeverwaltung ist für Sie während den üblichen Öffnungszeiten in erster Linie telefonisch, per E-Mail oder normale Briefpost (Gemeindebriefkasten) erreichbar. In Ausnahmefällen kann ein Termin vereinbart werden (Telefon 031 850 13 13, E-Mail gmndmssdrfch).

Die Massnahmen dienen zum Schutz der Bevölkerung und des eigenen Personals. Sie gelten vorerst bis 26. April 2020. Der Gemeinderat beobachtet die Situation laufend und passt, wenn erforderlich, die Massnahmen auf die aktuellen Gegebenheiten an.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Moosseedorf

24.03.2020 - Stromversorgung ist sichergestellt

Die Stromversorgung in Europa und der Schweiz ist derzeit weder gefährdet noch beeinträchtigt.

Die Elektra und die vorgelagerten Stromnetzbetreiber – swissgrid AG und BKW Energie AG - sind als Betreiber kritischer Infrastrukturen auf Notsituationen gut vorbereitet. Sie tauschen sich regelmässig über die aktuelle Situation aus. In der Elektra haben sie umfassende Massnahmen eingeleitet und passen diese laufend den Weisungen des Bundes an.

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben der Elektra Informationsschreiben, oder auf der Homepage www.elektra.ch.

24.03.2020 - Erwerbsausfallentschädigung / Kurzarbeit

Erwerbsausfallentschädigung

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV-Ausgleichskassen. Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der AHV.

Wer hat Anspruch?
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Wie beantrage ich die Erwerbsausfallentschädigung?
Beantragen Sie die Entschädigung mit dem Formular "318.758 – Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung" bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der AHV.

Kurzarbeit

Selbstständigerwerbende
Selbständigerwerbende, die Kurzarbeit geltend machen wollen, melden sich bei der Ausgleichskasse, bei der sie ihre AHV-Beiträge bezahlen.

Arbeitgeber
Informationen zur Anmeldung von Kurzarbeit finden Sie auf der Homepage des Amts für Arbeitslosenversicherung.

24.03.2020 - Entlastungsmassnahmen für die Steuerpflichtigen

Die Steuerverwaltung setzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Massnahmen um:

  • Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist für Privatpersonen und selbstständig Erwerbstätige bis 15. September 2020 verlängert worden. Es genügt, die Steuererklärung bis zu diesem Termin einzureichen. Ein Gesuch um Fristerstreckung ist nicht nötig. Die Steuerverwaltung ist jedoch sehr dankbar, wenn die Steuererklärungen so rasch als möglich eingereicht werden.
  • Für sämtliche Forderungen des Kantons gilt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis 30. Juni 2020. Das bedeutet, dass bis dahin keine gebührenpflichtigen Mahnungen und keine Betreibungen durchgeführt werden. Der Mahn- und Betreibungsstopp dauert somit länger als der vom Bundesrat beschlossene Rechtsstillstand bis zum 4. April 2020.
  • Die Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Es genügt, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet ist. Mit dem Steuerrechner der Steuerverwaltung können Sie herausfinden, wie viel Steuern Sie voraussichtlich schulden.
  • Falls Sie doch den ganzen Betrag bezahlen, erhalten Sie auf der zu viel bezahlten Summe einen Vergütungszins von 0.5 Prozent. Zahlen Sie Ihre Steuern für das Steuerjahr 2020 bereits im Voraus, erhalten Sie auf den entsprechenden Beträgen neu einen Vorauszahlungszins von 0.5 Prozent.
  • Bei verspäteten Steuerzahlungen ist für folgende Steuern kein Verzugszins geschuldet:
    - Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 (betrifft aktuell die Ratenrechnungen des Steuerjahres 2020, die während dem laufenden Jahr verschickt werden, sowie zukünftig die definitiven Schlussabrechnungen).
    - Direkte Bundessteuern, die vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 fällig werden (betrifft aktuell vor allem die provisorische oder definitive Rechnung für das Steuerjahr 2019).
  • Können Sie Steuern nicht fristgerecht bezahlen, können Sie ein Gesuch um Stundung oder Teilzahlung einreichen. Die Steuerverwaltung behandelt Gesuche im Zusammenhang mit der Corona-Krise kulant.
  • Die von der Steuerverwaltung festgesetzten behördlichen Fristen zum Einreichen von Belegen usw. können auf Gesuch hin erstreckt werden. Auch hier ist die Steuerverwaltung kulant, wenn die Gründe für die Erstreckung in der Corona-Krise liegen.
  • Bitte beachten Sie jedoch, dass gesetzliche Fristen (Frist zur Erhebung von Einsprache, Rekurs, Beschwerde usw.) nicht erstreckt werden können. Falls Sie wegen der Corona-Krise trotzdem eine gesetzliche Frist verpassen, können Sie ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist stellen und darlegen, weshalb Ihnen die Einhaltung der Frist nicht möglich war.

Bei Fragen stehen Ihnen die Gemeindeverwaltung (031 850 13 13) oder die Steuerverwaltung des Kantons Bern (031 633 60 01) gerne zur Verfügung.

24.03.2020 - telefonische Konakte

Einwohnerinnen und Einwohner, die in dieser schwierigen Zeit alleine sind und gerne mit jemandem telefonischen Kontakt wünschen, melden sich bei folgenden Personen:

  • Franziska Bracher, Pfarrerin, ev.ref. Kirchgemeinde Moosseedorf-Münchenbuchsee, Telefon 031 301 47 11
  • Verena Tanner, Leiterin Alterstreff Moosseedorf, Telefon 079 758 64 71
  • Werner Feller, Altersbeauftragter der Gemeinde Moosseedorf, Telefon 079 433 41 60
  • Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Telefon 031 850 13 13

Wir sind für euch da, auch in dieser schwierigen Zeit!

23.03.2020 - Der freiwillige Rotkreuz-Fahrdienst Mittelland braucht Ihre Unterstützung

Die angespannte Lage stellt das Schweizerische Rote Kreuz vor grosse Herausforderungen.

Freiwillige über 65 Jahre oder solche, die zur Risikogruppe gehören, dürfen ab sofort keine Fahraufträge mehr ausführen. Damit ist die Erbringung der Dienstleistung Fahrdienst praktisch unmöglich. Gleichzeitig sollten ältere Menschen darauf verzichten, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

ind Sie jünger als 65 Jahre alt und gehören zu keiner Risikogruppe? Verfügen Sie über ein eigenes Fahrzeug? Haben Sie freie Zeit und Lust, Kunden zum Arzt- oder Therapietermin zu fahren? Melden Sie sich beim Schweizerischen Roten Kreuz Mittelland (brigitte.bodenmann@srk-bern.ch oder 031 384 02 13)

Flyer

23.03.2020 - Hilfskette "Wir gegen Corona"

23.03.2020 - Kehrichtsammlung

Die Sammlung von Kehricht und Grüngut wird weiterhin gewährleistet.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage als unbedingt notwendig, weil auch die Entsorgung von Abfällen zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt. Unter der Einhaltung der nachfolgenden Empfehlungen kann die Abfallentsorgung aufrechterhalten und das damit verbundene Risiko einer Corona-Übertragung minimiert werden.

Kehrichtsammlung

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

Öffentliche Sammelstellen

  • Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
  • Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

Wir danken Ihnen, dass Sie die Empfehlungen beachten und einhalten.
Bauabteilung Moosseedorf

23.03.2020 - Notbetreuung Frühlingsferien

Notbetreuung während den Frühlingsferien vom 6.-17. April

Die Schliessung der Schulen und Betreuungseinrichtungen wurde vom Bundesrat bis am 19. April 2020 verlängert. Darum bieten die Kita und die Ferienbetreuung Tagesschule während den Frühlingsferien eine Notbetreuung an.

Diese Notbetreuung muss durch die Eltern mittels Bestätigung durch den Arbeitgeber beantragt und begründet werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier auf der Homepage. Die Notbetreuung wird den Eltern zu den üblichen Tarifen in Rechnung gestellt (Kita- und FeBe-Tarife).

23.03.2020 - Absage Kompostteilet

Aufgrund der aktuellen Situation, wird die Kompostteilet abgesagt.

Die Kompostteilet vom 28. März, 9. April und 11. April 2020 wird aufgrund der aktuellen Situation abgesagt und findet nicht statt.

Besten Dank für ihr Verständnis.
Bauabteilung Moosseedorf

20.03.2020 - Rücknahme Tageskarten

Aufgrund der besonderen Lage, können Tageskartenreservationen mit Datum bis und mit 30. April 2020 kostenlos storniert werden.

Zudem erstattet die Gemeindeverwaltung die Kosten für bereits abgeholte und nicht verwendete Tageskarten mit Gültigkeit bis und mit 30. April 2020 zurück.

Die Tageskarte muss vor dem Verwendungsdatum der Gemeindeverwaltung zurückgesendet werden, damit die Kosten rückerstattet werden. Bitte senden Sie die Tageskarte sowie Angaben zu Ihren Personalien, Ihrer Adresse und Ihrer Kontoverbindung per Post an: Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf oder werfen Sie die Tageskarten zusammen mit den erforderlichen Angaben für die Rückerstattung in den Briefkasten vor der Verwaltung.

Um die Kontakte zu reduzieren, bitten wir Sie, die Tageskarten nicht persönlich am Schalter zurückzugeben. Besten Dank!

20.03.2020 - Die rekja ist zwar geschlossen, aber trotzdem für euch da!

Die Fachstellen sowie Jugendtreffs der Rekja bleiben bis auf weiteres geschlossen, zudem sind die rekja-Anlässe und Projekte abgesagt bzw. finden nicht statt.

Die rekja ist zwar geschlossen, aber trotzdem für euch da!

Mitteilung rekja Fachstellen
Info Empfehlung Verhalten
Flyer "Wir sind für euch da"

19.03.2020 - Durchführung Wochenmarkt Max-Bill-Platz

Kleinmärkte dürfen nach wie vor betrieben werden. Aus diesem Grund wird der Wochenmarkt auf dem Max-Bill-Platz stattfinden. Es werden jedoch nur Lebensmittel verkauft.

Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, beim Anstehen genügend Abstand zu halten und nicht in Menschenansammlungen auf dem Platz stehen zu bleiben.

Besten Dank für das Einhalten der Vorschriften.

17.03.2020 - Bundesrat erklärt ausserordentliche Lage

Am 16. März hat der Bundesrat für die gesamte Schweiz die «ausserordentliche Lage» erklärt.

Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Das Kantonale Führungsorgan des Kantons Bern unterstützt die verschärften Massnahmen des Bundes ausdrücklich und ruft die Bevölkerung auf, die entsprechenden Verhaltensregeln strikt einzuhalten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten ist jederzeit sichergestellt.

Hier finden Sie die ganze Medienmitteilung des Kantons Bern.

Wir bitten die Bevölkerung, die Massnahmen des Bundes entsprechend einzuhalten und danken für das Verständnis.

17.03.2020 - Handhabung von Bestattungen und Abdankungsfeiern

Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage ausgerufen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bestattungen auf dem Friedhof Moosseedorf, sowie auf die Abdankungsfeiern.

Bestattungen werden auf dem Friedhof Moosseedorf nach wie vor durchgeführt, allerdings nur im engsten Familienkreis. Urnen können auf Wunsch der Angehörigen auch zu einem späteren Zeitpunkt bestattet werden.

Anschliessende Abdankungsfeiern in der Kirche sind ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kirchgemeinde oder besuchen Sie deren Webseiten:
Reformierte Kirche
Katholische Kirche

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Bauabteilung Moosseedorf

16.03.2020 - eingeschränkte Öffnungszeiten Verwaltung

Aufgrund der aktuellen Situtation öffnet die Gemeindeverwaltung Moosseedorf bis auf weiteres nur noch während folgenden Zeiten:

Montag: 08.00-11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00-11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00-17.00 Uhr

Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, sämtliche Bescheinigungen, Abfallmarken, Plastiksammelsäcke (nur bis 5 Stück) werden nach telefonischer Bestellung oder Bestellung über den Online-Shop mit Rechnung per Post zugesendet.

Bitte besuchen Sie die Gemeindeverwaltung nur in Notfällen, welche nicht telefonisch oder per Mail erledigt werden können.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung

16.03.2020 - Sperrung Spoortanlagen Schulhaus Staffel

Seit Montag, 16. März 2020 sind die Schulen in Moosseedorf geschlossen. Die Gemeinde hat nun entschieden, die Sportanlagen ebenfalls für sämtliche Anlässe zu sperren.
Demnach werden alle Reservationen der Hallen bis zum 30. April 2020 storniert. Die Vereine können die Anlagen für die Trainings ebenfalls nicht nutzen. Betroffene Personen und Vereine werden direkt informiert.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis in dieser ausserordentlichen Zeit.

Gemeindeverwaltung Moosseedorf

16.03.2020 - Wir kaufen für Sie ein!

16.03.2020 - Absage Mitwirkungsabend Gemeindeordnung

Aufgrund der aktuellen Situation wird der Mitwirkungsabend zur Gemeindeordnung vom 23. März 2020 abgesagt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.

14.03.2020 - Schliessung der Schulen ab 16.03.2020

Nach Aussagen des Bundesrates befindet sich die Schweiz in einer besonderen Lage.

Ab Montag, 16. März 2020, werden die Schulen in der gesamten Schweiz geschlossen.

Die Eltern können die Kinder NICHT in die Schule, Kindergärten, Tageschule, Spielgruppe und Kindertagesstätte schicken, sie müssen zu Hause bleiben. Am Montag, 16. März 2020, und am Dienstag, 17. März 2020, wird keine Betreuung angeboten.

Ab Mittwoch, 18. März 2020, werden die Schulen, Kindergärten, Tagesschule, Spielgruppe und Kindertagesstätte der Gemeinde Moosseedorf für eine Notbetreuung geöffnet.
Diese Notbetreuung muss durch die Eltern mittels Formular beantragt und begründet werden. Das Formular wird auf der Homepage publiziert und per Post zugestellt. Die Notbetreuung wird den Eltern zu den üblichen Tarifen in Rechnung gestellt (die Notbetreuung während der Unterrichtszeit ist kostenfrei). Wer in der Kita, der Spielgruppe oder der Tagesschule angemeldet ist und während der Schliessung keine Betreuung benötigt, dem werden die Kosten erlassen.

Wichtige Informationen werden laufend auf der Homepage unter NEWS publiziert, unter anderem auch über die Organisation des Fernunterrichts.
Bitte besuchen Sie die Webseiten regelmässig:
www.moosseedorf.ch
www.schule-moosseedorf.ch

Im Notfall sind wir wie folgt erreichbar:

  • Gemeindepräsident, Peter Bill: 079 300 38 00
  • Gemeinderat Bildung, Michael Utiger: 079 470 80 51
  • Schulleitung, Michael Läderach 079 746 67 55
  • Schulleitung, Hedy Gerber: 079 259 43 01
  • Tagesschulleitung: 077 487 25 00
  • Spielgruppe: 031 852 01 28
  • Kita: 079 338 36 99

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und um die Bevölkerung sowie die Gesundheitsversorgung zu schützen, ist es wichtig, sich an die Massnahmen und Verhaltensregeln des BAG zu halten.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Flexibilität, Solidarität und Ihr Verständnis in dieser aussergewöhnlichen Zeit.

Gemeinde Moosseedorf
Peter Bill
Michael Utiger

05.03.2020 - Konkretisierung der Kritierien für Veranstaltungen

Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline eine Risikoanalyse durchgeführt.

Das Kantonale Führungsorgan hat die Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen nach den angepassten Empfehlungen des Bundes konkretisiert.

Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline (0800 634 634) eine Risikoanalyse durchgeführt. So müssen die Veranstalter besonders gefährdeten Personen auf das potenzielle Risiko aufmerksam machen.

Die Erhebung der Personendaten der Besuchenden sowie die Sicherstellung der Nichtteilnahme von Personen, welche sich in betroffenen Gebieten aufgehalten haben, fallen weg.

Hier finden Sie die gesamte Medienmitteilung des Kantonalen Führungsorgans.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und um Einhaltung der Vorschriften.

03.03.2020 - Absage Veranstaltungen von kultur@moosseedorf

In Anbetracht der aktuellen Situation rund um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus hat der Vorstand von kultur@moosseedorf beschlossen, die Durchführung der Hauptversammlung und die Verleihung des Kleinkunstpreises vom kommenden Samstag, 7. März 2020 abzusagen.

Ebenfalls abgesagt wurde die Kindervorstellung mit dem Figurentheater Lupine vom 18. März 2020.

Der Vorstand von kultur@moosseedorf bittet um Verständnis.

02.03.2020 - Verbot Veranstaltungen über 1000 Personen

Verbot für Veranstaltungen über 1000 Personen. Bei Veranstaltungen unter 1000 Personen gelten gewisse Einschränkungen

Um eine Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat der Bundesrat beschlossen, Veranstaltungen mit über 1000 Personen bis mindestens 15. März 2020 zu verbieten.

Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sind weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter nachweisen können, dass keine Personen anwesend sind, die in den vorangehenden 14 Tagen aus von Coronavirus betroffenen Regionen angereist sind. Zudem muss gewährleistet sein, dass bekannt ist, wer an den Veranstaltungen anwesend ist. Dies, um die Kontakte nötigenfalls nachverfolgen zu können. Die Behörden des Kantons Bern appellieren an die Veranstalter, bei den Entscheiden ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Diese Massnahmen gelten mindestens bis am 15. März 2020.

Der Kanton Bern hat seit letzter Woche eine Hotline (0800 634 634) in Betrieb, über die sich Veranstalter betreffend die Rahmenbedingungen informieren können.

28.02.2020 - Absage Let's Kunst

Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich des Coronavirus wird der Anlass Let's Kunst 2020 der Rekja abgesagt.

Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung der Rekja.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.

28.02.2020 - keine bestätigten Fälle in Moosseedorf

Zurzeit sind in Moosseedorf keine bestätigten Fälle des Coronavirus bekannt.

Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienemassnahmen, gemäss Infoblatt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie das Kantonsarztamt informieren die Bevölkerung über die weitere Entwicklung und allfällige Massnahmen laufend.

Akutelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BAG.

Als Vorsichtsmassnahme wird die Reinigung in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Moosseedorf verstärkt.

30.01.2020 - Massnahmen des Kantons Bern

Das neue Coronavirus (2019-nCoV) ist auch im Kanton Bern ein Thema.

Das Bundesamt für Gesundheit schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass das Coronavirus in die Schweiz eingeschleppt wird als moderat bis hoch ein. Die Gefahr, dass in den nächsten Tagen in der Schweiz Krankheitsfälle auftreten, beurteilen die Behörden als möglich. Sollte sich an dieser Einschätzung etwas ändern, wird der Bund umgehend die Kantone informieren. Der Kanton und die Partner im Gesundheitswesen (Spitäler, Ärzteschaft und Rettungsdienst) sind auf einen solchen Fall vorbereitet.

Das Bundesamt für Gesundheit informiert über die neusten Entwicklungen des Coronavirus. Das Kantonsarztamt bereitet die erforderlichen Informationen und Anweisungen basierend auf den Informationen des BAG laufend auf und informiert die Bevölkerung entsprechend. Wenn im Kanton Bern über die Empfehlungen des BAG hinaus zusätzliche spezifische Massnahmen notwendig sind, wird die Bevölkerung vom Kantonsarztamt via die Medien informiert.

Die Lage kann sich laufend ändern. Die für die Schweiz aktuellsten Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.

Bundesamt für Gesundheit
Prävention

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