Namensänderung / Namenserklärung

Zuständigkeit

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Aufsichtsbehörde, Team Namensänderungen, Eigerstrasse 73, 3011 Bern, Tel. 031 636 28 00

Namensänderung

Wenn Sie im Kanton Bern wohnen, können Sie beim Team Namensänderungen des Zivilstands- und Bürgerrechtsdiensts eine Namensänderung beantragen. In Ihrem schriftlichen Gesuch schildern Sie ausführlich, welche Nachteile Sie durch Ihren Vor- oder Familiennamen erfahren.

Die Kosten für einen Entscheid betragen mindestens Fr. 300.00 (Vornamensänderung) bzw. Fr. 600.00 (Nachnamensänderung).

Namenserklärung

In folgenden Fällen können Sie durch eine Namenserklärung Ihren Familiennamen oder den Ihrer Kinder ändern:

  • Nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft
    Die gerichtliche Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft wie auch der Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners haben keine Auswirkungen auf Ihren Familiennamen. Sie haben danach jedoch jederzeit die Möglichkeit, wieder Ihren Ledignamen anzunehmen.
  • Heirat vor dem 1. Januar 2013
    Wenn Sie vor dem 1. Januar 2013 Ihren Familiennamen bei der Eheschliessung geändert haben und noch verheiratet sind, können Sie jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder Ihren Ledignamen tragen möchten.
  • Gemeinsames Kind nicht miteinander verheirateter Eltern
    Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so erhält das erste gemeinsame Kind bei der Geburt automatisch den Ledignamen der Mutter. Üben Sie als Eltern das gemeinsame oder als Vater das alleinige Sorgerecht aus, steht es Ihnen frei, innerhalb eines Jahres nach Sorgerechtserklärung für das erste gemeinsame Kind den Ledignamen des Vaters zu wählen. Hat das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, muss es der Änderung zustimmen.
  • Gemeinsames Kind verheirateter Eltern
    Sind Sie verheiratet und haben Sie den Namen Ihrer Kinder bei der Eheschliessung bestimmt, können Sie innerhalb eines Jahres seit der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes erklären, dass es den Ledignamen des anderen Elternteils erhalten soll. Diese Wahl gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.

Die Gebühr für die Namenserklärung beträgt CHF 75.00

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